top of page

Allgemeine Geschäftsbeding­ungen für die Ausführung von Leistungen der MindCaption

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für erbrachten Leistungen der

MindCaption
Inhaberin: Ellen Marx
Am Fort Gonsenheim 124
55122 Mainz

(nachstehend „Agentur“) gegenüber unseren Auftraggebern.

Die AGB gelten ergänzend zu dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Auftragsbestätigung, Lieferschein oder Rechnung zwischen unseren Auftraggeber und uns.

2. Es gelten ausschließlich die AGB der MindCaption, nicht die des Auftraggebers.

 

§ 2 Vertragsgegenstand, Art und Umfang der Leistungen

Die AGB sind bestimmt für Angebote, Verträge und Rechnungen von der Agentur über Leistungen, insbesondere für erbrachte Dienstleistungen auf Grundlage von unterschriebenen Angeboten und Verträgen.

1. Die Agentur erbringt Leistungen in den Bereichen Digital Marketing, Corporate Layouts, SEO/SEA-Dienstleistungen, Suchmaschinenoptimierung und -werbung, Websites-Erstellungsdienstleistungen, sowie Social Media Content Creation.

2. Die konkrete Leistungserbringung ergibt sich aus dem zwischen der Agentur und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag oder unterschriebenen Angebot.

 

§ 3 Änderungen der Leistung

1. Ändert der Auftraggeber das vereinbarte Leistungsvolumen während der Leistungserbringung durch die Agentur, so erfolgt die Umsetzung der Änderung nur nach Bestellung des entsprechenden Änderungsangebots. Das Änderungsangebot ist von der Agentur zu erstellen.

2. Lehnt der Auftraggeber das Änderungsangebot ab, so ist die ursprünglich vereinbarte Leistung durch die Agentur zu erbringen und abzurechnen.

3. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

 

§ 4 Aufgaben des Auftraggebers & Ausführungsunterlagen

1. Ein wesentlicher Faktor für die Erbringung der Leistungen durch die Agentur ist die Mitwirkung des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird die Agentur bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Der Auftraggeber stellt der Agentur insbesondere zur Ausübung der unter § 2 (1.) aufgeführten Dienstleistungen alle notwendigen Daten, Informationen und Unterlagen kostenfrei zur Verfügung.

2. Bestehen die Leistungen der Agentur in der Erstellung von Konzepten oder Analysen bzw. der Unterstützung des Auftraggebers bei dessen Ausarbeitung, wird der Auftraggeber die notwendige Mitwirkung leisten und Maßnahmen zur Umsetzung der Konzepte im Rahmen des wirtschaftlich Angemessenen vornehmen.

3. Der Auftraggeber wird die für die Erbringung der Leistung notwendigen Rahmenbedingungen bereitstellen, insbesondere die für Umsetzung erforderlichen technischen Maßnahmen ergreifen und Inhalte und Informationen zur Verfügung stellen.

4. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist die Agentur für diesen Zeitraum von seinen Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können.

5. Zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung ist der Auftraggeber verpflichtet, der Agentur alle durch eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflichten entstandenen Mehraufwände auf der Grundlage der aktuellen Standardvergütungssätze der Agentur zu ersetzen. Weitergehende Rechte der Agentur bleiben unberührt.

6. Die für die Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen (bspw. Texte, Bilder, Videos, Dokumente zum Download u.ä.) sind der Agentur unentgeltlich und rechtzeitig (min. 7 Tage vor Verwendung bzw. Einsatz der Unterlagen) zu übergeben, soweit sie nicht allgemein zugänglich sind.

7. Die von den Vertragsparteien einander überlassenen Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Vertragspartners weder veröffentlicht, vervielfältigt noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck genutzt werden. Sie sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Verlangen zurückzugeben.

 

§ 5 Ausführung der Leistungen

1. Die Agentur hat die Leistungen unter eigener Verantwortung gemäß dem Angebot und/oder Vertrag auszuführen. Dabei werden wir Handelsbräuche, die anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen beachtet.

2. Alle aus den Unterlagen und der sonstigen Unterrichtung erworbenen Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen sind vertraulich zu behandeln. Bei Missbrauch haftet der Auftraggeber.

3. Für die Qualität der Zulieferungen des Auftraggebers sowie für die von ihm vereinbarten Leistungen anderer haftet der Auftraggeber.

 

§ 6 Behinderung und Unterbrechung der Leistung

1. Glaubt sich die Agentur in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, so hat Sie dies dem Auftraggeber unverzüglich per E-Mail anzuzeigen. Die Anzeige kann unterbleiben, wenn die Tatsachen und deren hindernde Wirkung offenkundig sind.

2. Die Ausführungsfristen sind angemessen zu verlängern, wenn die Behinderung im Betrieb der Agentur durch höhere Gewalt, andere von der Agentur nicht zu vertretende Umstände, Streik oder durch rechtlich zulässige Aussperrung verursacht worden sind. Gleiches gilt für einen etwaigen Zahlungsverzug des Auftraggebers bei monatlichen Teilbeträgen oder monatlich vereinbarten Zahlungen.

3. Wenn eine nach Absatz 1 von der Agentur nicht zu vertretende Behinderung länger als drei Monate seit Zugang der Mitteilung gemäß Nr. 1 Satz 1 oder Eintritt des offenkundigen Ereignisses gemäß Nr. 1 Satz 2 dauert, ist die Agentur berechtigt, binnen 30 Tagen nach Ablauf dieser Zeit durch schriftliche Erklärung den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder ganz oder teilweise von ihm zurückzutreten und die erbrachten und noch nicht in Rechnung gestellten Leistungen in Rechnung zu stellen.

 

§ 7 Art der Anlieferung und Versand

Die Agentur versendet sämtliche Unterlagen in der Regel auf dem elektronischen Wege (E-Mail oder Download). Rechnungen, Angebote und Verträge werden immer im PDF-Format (.pdf) per E-Mail versendet.

 

§ 8 Übereinstimmung mit rechtlichen Vorgaben, Freistellung

1. Sofern die Leistung der Agentur in der Erstellung von Inhalten (z.B. Social Media, Texte, Bilder, Videos) liegt trägt der Auftraggeber die Verantwortung für Vereinbarkeit der Inhalte mit den Rechten Dritter. Dies gilt insbesondere für die Rechte Dritter aus telemedien- und presserechtlichen Ansprüchen sowie Ansprüchen aus Marken-, Wettbewerbs- und Heilmittelwerberecht. Der Auftraggeber überprüft und stellt sicher, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen bzw. anerkannte Verhaltensregeln von Berufsverbänden verstoßen. Die Agentur führt keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Auftraggebers enthaltenen Inhalte durch. Eine rechtliche Überprüfung der Inhalte ist seitens der Agentur nicht geschuldet.

2. Der Auftraggeber sichert zu, dass er Inhaber sämtlicher Rechte ist, die für die vertragliche Nutzung der Inhalte notwendig sind, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf die Agentur übertragen kann bzw. der Agentur diese Rechte einräumen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang.

3. Machen Dritte gegen die Agentur Ansprüche mit der Behauptung geltend, die kontextbezogene Präsenz des Auftraggebers bzw. deren Inhalte verstoße gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder verletze ihre Rechte, wird der Auftraggeber die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen und etwaige darüber hinausgehende Kosten und Schäden ersetzen, insbesondere von den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung freistellen.

 

§ 9 Vertragsbeendigung

1. Der Auftraggeber kann vom Auftrag laut Angebot oder Vertrag zurücktreten oder den Auftrag laut Angebot oder Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn über das Vermögen von der Agentur das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrags dadurch in Frage gestellt ist, dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt.

2. Der Auftraggeber kann auch vom Auftrag laut Angebot oder Vertrag zurücktreten oder den Auftrag laut Angebot oder Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn sich die Agentur in Bezug auf die Vergabe an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt hat.

3. Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung, soweit der Kunde für sie Verwendung hat, nach den Angebotspreisen und/oder Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teils der Angebotsleistung auf der Grundlage der Angebotspreise und/oder Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbaren Leistungen werden von der Agentur auf unsere Kosten zurückgewährt.

4. Die sonstigen gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

5. Unterlässt der Auftraggeber ohne Verschulden eine ihm nach dem Angebot und/oder Vertrag obliegende Mitwirkung und setzt er dadurch die Agentur außerstande, die Leistung angebotsgemäß zu erbringen, so kann die Agentur dem Auftraggeber zur Erfüllung dieser Mitwirkungspflicht eine angemessene Frist setzen mit dem Vorbehalt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Mitwirkungspflicht nicht bis zum Ablauf der Frist erfüllt werde.

6. Im Fall der Kündigung sind bis dahin bewirkte Leistungen nach den Angebotspreisen und/oder Vertragspreisen abzurechnen. Im Übrigen haben die Agentur Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, deren Höhe in entsprechender Anwendung von § 642 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu bestimmen ist.

7. Ansprüche von der Agentur wegen schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber bleiben unberührt.

 

§ 10 Abnahme

1. Abnahme ist die Erklärung des Kunden, dass der Auftrag laut Angebot und/oder Vertrag der Hauptsache nach erfüllt ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern, wenn die Agentur ihre Pflicht zur Beseitigung des Mangels ausdrücklich anerkennt.
Bei Nichtabnahme gibt der Auftraggeber der Agentur die Gründe schriftlich bekannt und setzt, sofern insbesondere eine Nacherfüllung möglich und beiden Parteien zumutbar ist, eine Frist zur erneuten Vorstellung zur Abnahme, unbeschadet des Anspruchs des Auftraggebers aus der Nichteinhaltung des ursprünglichen Erfüllungszeitpunkts.

2. Mit der Abnahme entfällt die Haftung der Agentur für erkannte Mängel, soweit sich der Auftraggeber nicht die Geltendmachung von Rechten wegen eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.

3. Hat der Auftraggeber die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit Beginn der Benutzung als erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4. Bei der Abnahme von Teilen der Leistung gelten die vorstehenden Absätze entsprechend.

 

§ 11 Änderung von AGB, von Leistungskonditionen und/oder Preisen

1. Die Agentur ist berechtigt die AGB, die Leistungskonditionen und/oder die Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen für den Auftraggeber zumutbar ist.

2. Änderungen zu Ungunsten des Auftraggebers kann die Agentur nur aus triftigen Gründen vornehmen bzw. nur wenn der Auftraggeber gegenüber den bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen nicht deutlich schlechter gestellt wird. Ein triftiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn es technische Neuerungen für die geschuldete Leistung gibt oder wenn Dritte, von dem die Agentur zu Erbringung seiner Leistung notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Leistung und/oder Ihre Preise ändern.

Die Agentur teilt die anstehenden Änderungen dem Auftraggeber unverzüglich nach Bekanntwerden und vor der Umsetzung schriftlich mit. Widerspricht der Auftraggeber nicht schriftlich innerhalb 1 Woche nach der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen, so hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag oder den von den Änderungen betroffenen Teilen des Vertrags mit einer Frist von einem Monat außerordentlich zu kündigen.

 

§ 12 Haftung der Agentur / Mängelbeseitigung / Verjährung

1. Die Vertragsparteien haften jeweils für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die jeweilige Partei, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen.

2. Die Vertragsparteien haften jeweils für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch die jeweilige Partei, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für die Umsetzung des Vertrags waren und auf deren Erfüllung die jeweils andere Partei vertrauen darf. Insoweit ist die Haftung der jeweiligen Partei auf den Betrag begrenzt, der für die andere Partei zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.

3. Die Parteien haften jeweils unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die jeweilige Partei, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

4. Eine weitere Haftung der Parteien ist dem Grunde nach ausgeschlossen.

5. Für vom Auftraggeber unsachgemäß und ohne Zustimmung der Agentur vorgenommene Änderungen, Maßnahmen oder sonstige Aktionen und deren Folgen haften die Agentur nicht.

6. Soweit nichts anders vereinbart ist, gelten für die Verjährung der Mängelansprüche die gesetzlichen Fristen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Auftraggeber hat der Agentur Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

7. Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für den störungsfreien und sicheren Betrieb seines Content-Management-System. Die Beseitigung von Störungen und Mängel am dem Content-Management-System des Auftraggebers ist seitens der Agentur nicht geschuldet. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass er sich eigenverantwortlich gegen Angriffe (Z.B. Hacking, DDOS etc.) oder sonstigen Störungen schützen muss.

 

§ 13 Rechnung

1. Die Agentur rechnet ihre Leistung nachprüfbar ab. Sie hat dazu Rechnungen übersichtlich aufzustellen und dabei die im Angebot vereinbarte Reihenfolge der Posten einzuhalten, die in den Angebotsbestandteilen und/oder Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden sowie gegebenenfalls sonstige im Angebot festgelegte Anforderungen an Rechnungsvordrucke zu erfüllen und Art und Umfang der Leistung durch Belege in allgemein üblicher Form nachzuweisen.

Rechnungsbeträge, die für Änderungen und Ergänzungen zu zahlen sind, sollen unter Hinweis auf die getroffenen Vereinbarungen gestellt werden.

 

§ 14 Vergütung und Fälligkeit

1. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem individuell geschlossenen Vertrag und/oder unterschriebenen Angebot durch den Auftraggeber.

2. Die vereinbarte Vergütung ist binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten.

 

§ 15 Nutzungs- und Urheberrechte an den von der Agentur erstellten Inhalten

1. Der Auftraggeber erhält an allen von der Agentur erstellten urheberrechtlich geschützten Inhalten ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Bei Zuwiderhandlung kann die Agentur die unverzügliche Löschung der gelieferten Inhalte veranlassen. 

2. Sofern Gegenstand der Leistung der Agentur die Erbringung von Programmierleistungen ist die Herausgabe des Quellcodes nicht geschuldet.

 

§ 16 Nutzungs- und Urheberrechte seitens des Auftraggebers bereitgestellter Inhalte

1. Sofern der Auftraggeber selbst Inhalte zur Verfügung stellt, räumt er der Agentur sämtliche für die angebots- und/oder vertragsgegenständliche Nutzung der Inhalte erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, sowie Leistungsschutzrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang, ein. Die Rechteeinräumung umfasst auch das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte an zur Vertragserfüllung beauftragte Dritte zu übertragen bzw. unterzulizenzieren sowie zum Suchmaschinenmarketing erforderliche Rechte den Suchmaschinenbetreibern einzuräumen. Bei den der Agentur einzuräumenden Nutzungsrechte handelt es sich um einfache Nutzungsrechte.

2. Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an der von der Agentur und/oder von Dritten im Auftrag der Agentur erstellten und ggf. realisierten Analysen und Konzepten verbleiben bei der Agentur. Die Agentur räumt dem Auftraggeber an den Analysen und Konzepten sowie bei deren Umsetzung an den Arbeitsergebnissen jedoch das einfache, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, diese in dem für die jeweilige Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang zu nutzen.

 

§ 17 Datenschutz

Sofern die Agentur im Rahmen der Zusammenarbeit personenbezogene Daten des Auftraggebers oder personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, werden die Parteien dies in einem gesonderten Vertrag regeln (=Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO).

 

§ 18 Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

2. Für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Gerichtsstand Mainz. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

DownloadAllgemeine Geschäftsbedingungen der MindCaption

 

Stand: 1. Dezember 2024

bottom of page